Information zur Schadensbearbeitung

Information zur Schadensbearbeitung

Grundsätzlich gilt, der Geschädigte ist Auftraggeber der Unfallschadenreparatur.

Dem Geschädigten obliegt die Geltendmachung der ihm bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schäden.

Mit Ausnahme bei Bagatellschäden (unterhalb ca. 700,00 EUR) hat der Geschädigte ein Recht auf die Einschaltung eines Sachverständigen seiner Wahl.

Dies gilt auch für den Fall, dass die eintrittspflichtige Versicherung selbst einen Sachverständigen mit der Schadensbegutachtung beauftragt; ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht ist daraus nicht abzuleiten. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf die neutrale Schadenfeststellung unter Einbeziehung der eventuell zu beziffernden merkantilen Wertminderung und des sich aus der Reparaturdauer ergebenden Nutzungsausfalls (sofern kein Leihwagen in Anspruch genommen wird).

Restaurationsbegleitung

Bei der Restauration eines Oldtimers stellen sich technisch schwierige Herausforderungen, spezielle Lösungen müssen gefunden werden oder aber die von Ihnen durchgeführte Restauration soll von einem Sachverständigen dokumentiert werden. Dafür stehe ich ihnen mit jahrelanger praktischer Erfahrung zur Seite.

Service Speziell für KFZ Werkstätten

KFZ-Werkstätten sind mit der Handhabung der alltäglichen Arbeiten stark gefordert. Immer komplexer werdende Fahrzeuge und Antriebskonzepte machen Reparaturen aufwendiger. Gerade für Freie Werkstätten ist die Beschaffung von Informationen und Spezialwerkzeugen sehr zeitaufwendig. Auch der Kundenanspruch in Bezug auf Dokumentation der geleisteten Arbeiten wird immer grösser. Gerade hat der Gesetzgeber mit einer neuen HU-Verordnung das Niveau der zu verwendenden Werkstattausrüstung wieder deutlich angehoben. Bei all diesen komplexen Themen berate und unterstütze ich Sie genauso wie bei der täglichen Arbeit in der KFZ-Werkstatt.
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