Qualifikation

Qualifikation

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Sachverständige, unabhängig und unparteiisch.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und erstatten Gutachten. Um wirkliche Experten von weniger Sachverständigen abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so sieht es die Prozessordnung deutscher Gerichte vor.

Qualifikation, Ständig auf dem neuesten Stand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit besonderer Sachkunde und Qualifikation. Um den begehrten Rundstempel der Bestellungskörperschaften zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen und langwierigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (z.B. die Handwerkskammer). Sie sind per Gesetz verpflichtet ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten. Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich geeignet sind. Nur dann dürfen Sie sich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nennen.

Aufgaben und Aufträge, Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige erstatten nicht nur Gutachten die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig.

Das bedeutet: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Beschaffenheit einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus. Für Gerichtsgutachten ergibt sich die Vergütung aus dem JVEG(Justiz Vergütungs und Entschädigungsgesetz)

Gesetzgebung, Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber veranlasst, die öffentliche Bestellung einzuführen. Das der Staat die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Persönliche Qualifikation

  • 2005 KFZ Mechaniker (HWK Köln)
  • 2009 KFZ- Servicetechniker (HWK Aachen)
  • 2009 KFZ-Techniker Meister (HWK Aachen)
  • 2010 Fachkundiger Klimaanlagen
  • 2011 Fachkundiger Airbag und Gurtstraffer
  • 2015 AU-Fachkraft
  • 2016 öffentliche Bestellung und Vereidigung für das Kraftfahrzeugtechniker Handwerk (HWK) Köln
  • 2016 Fachkraft Elektro – Hybrid- Fahrzeuge mit Eigensicheren Systemen
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